Geschäftsbedingungen A.Allgemeines
Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, die Annahme von Angeboten
sowie die Aufnahme von Verhandlungen gelten als Auftragserteilung und
als Anerkennung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Maklers.
Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Teil tätig
zu werden und dafür Gebühren zu berechnen.
Die Maklergebühr ist fällig und zahlbar mit Abschluss des
nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages bzw. bei rechtsverbindlicher
Darlehenszusage, auch wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich
gewesen ist. Kommt anstelle des ursprünglich vorgesehenen Geschäftes
ein anderes, wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft
zustande, so sind die hierfür in Betracht kommenden Gebühren
zu zahlen. Andere oder weitere Geschäfte mit nachgewiesenen Interessenten
und Vertragspartnern innerhalb 2 Jahre sind ebenfalls gebührenpflichtig.
Gebührenpflicht besteht auch, wenn der Ankauf über eine Tochter/Beteiligungsgesellschaft
bzw. eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma - auch wenn
diese anders firmiert- über eine Privatperson oder über beratende
Berufe abgewickelt wird.
Sind vom Makler mitgeteilte Gelegenheiten zum Vertragsabschluss bereits
bekannt, so muss dies dem Makler unverzüglich, spätestens innerhalb
von 10 Tagen, mit Herkunftsangabe schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls
kann sich der Empfänger auf eine frühere Kenntnis oder auf
einen anderweitigen Nachweis nicht berufen.
Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber
bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur
mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet.
Zuwiderhandlungen begründen ohne besonderen Nachweis eine Schadenersatzpflicht
in Höhe der entgangenen Gebühren. Weitergehender Schadenersatz
bleibt vorbehalten.
Ist ein Alleinauftrag erteilt worden, so sind direkte oder durch andere
Personen oder andere Makler benannte Interessenten an den alleinbeauftragten
Makler zu verweisen; falls der Auftraggeber mit solchen Interessenten
einen Vertrag abschließt, ist er ohne besonderen Nachweis eines
Schadens verpflichtet, die vollen Gebühren zu zahlen.
Alle Angebote und Angaben basieren auf den von dritter Seite erteilten
Informationen und wurden - soweit möglich - überprüft.
Sie erfolgen nach bestem Wissen jedoch ohne Gewähr |
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für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Eine
Haftung erfolgt ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Zwischenverfügungen bleiben vorbehalten Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Leipzig,
falls der Angebotsempfänger Vollkaufmann ist. Anderenfalls bleibt
es bei der gesetzlichen Regelung.
B.Gebühren
a)An- und Verkauf von Grundbesitz: für Verkäufer und Käufer
jeweils 5 % des Kaufpreises ( zzgl. MWSt.)
b)An- und Verkauf von Eigentumswohnungen: für Verkäufer und Käufer
jeweils 6 % des Kaufpreises
c)An- und Vorkaufsrechte für den Berechtigten: 1 % des Objektwertes
d)Erbbaurechte für Eigentümer und Erbbauberechtigte: jeweils
3 % des Objektwertes
e)Vermietungen und Verpachtungen von Wohnungen sowie gewerblichen Räumen:
für den Anmieter 2 Nettomonatsmieten.
f)Die gleiche Maklergebühr ist zu zahlen bei Vereinbarung eines Optionsrechts über
Wohnräume oder gewerbliche Räume sowie bei der Verlängerung
von Miet- oder Pachtverträgen über gewerbliche Räume
g)Hypothekendarlehen: für Darlehensnehmer bis zu 3 % der
Darlehenssumme
h)An- und Verkauf von Geschäften, Teilhaberschaften und Geschäftsdarlehen
: je nach Vereinbarung von einer Seite oder anteilig von beiden Seiten
6 % des Geschäftswertes einschließlich Inventar und Warenbestand,
bzw. der Einlage oder der Darlehenssumme. Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. Etwa unwirksame Bestimmungen sind
so auszulegen oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg
möglichst gleichkommend verwirklicht wird. |